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Ratgeber & Recht - Samstag, 12.06.2010 13:56

Brillenkartell belastet auch Versicherungswirtschaft

Das Geschäft mit Brillen ist ein Milliardengeschäft. Die Abrechnung überteuerter Sehhilfen belastete bis 2004 Krankenkassen und Haftpflichtversicherer gleichermaßen. Nach dem Wegfall der Leistungen der Krankenkassen gingen die Preisabsprachen der Hersteller überwiegend zu Lasten der Haftpflichtversicherer oder spezieller Zusatzversicherungen. 

Wegen verbotener Preisabsprachen ermittelte das Bundeskartellamt gegen Rodenstock, Zeiss, Essilor, Hoya Lens sowie Rupp+Hubrach die sich seit dem Jahr 2000 im sogenannten „Herrz-Kreis“ zu Preisabsprachen trafen. Diese Hersteller kontrollieren 90 Prozent des Marktes, so dass sich das Bundeskartellamt zu drastischen Maßnahmen entschied und ein Bußgeld von 115 Millionen verhängte.

Nur die Unternehmen, die bei der Aufklärung an vorderster Front mithalfen, bekamen einen Bonus im Rahmen einer geringeren Geldbuße.

Nach Angaben des Optikerverbandes ZVA lag der Umsatz für 2009 bei gut 4,8 Milliarden Euro. Verkauft wurden 11,2 Millionen Fassungen und 34 Millionen Brillengläser.

Das Prinzip der Naturalrestitution im Schadenersatzrecht, nur den tatsächlich eingetretenen Schaden zu ersetzen, haben die Brillenkartelle mit ihren Preisabsprachen außer Kraft gesetzt.

Das heißt, die Versicherer wären nur verpflichtet gewesen, den Zustand wieder herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Der Geschädigte hat also „nur" Anspruch auf die Wiederherstellung oder Erneuerung der Brille, die beschädigt oder zerstört worden ist, so dass es regelmäßig darauf ankommt, welche Art und Güte die beschädigte oder zerstörte Brille hatte.

Effiziente Betrugsprävention ausgehebelt

Wie sollen sich Versicherer gegen Betrug erwehren, wenn ganze Branchen sich zum Betrug am Kunden bzw. deren Risikoträgern vereinbaren. Selbst wenn die Versicherer nur den Zeitwert ersetzen, so stellen die Preisabsprachen der Hersteller die Grundlage zur Berechnung und das seit über 10 Jahren.

Zusätzliche Schadenbelastungen gehen in die Millionen

Jährlich werden allein bei den Haftpflichtversicherern in Deutschland rund 450.000 Brillenschäden zur Regulierung angemeldet. Die Ursachen sind vielschichtig, so dass Schadens- und Prüfkategorien definiert wurden, die die Versicherer in die Lage versetzten „Auffälligkeiten“ zu erkennen. Bei diesen Überlegungen wurde aber nicht an die Hersteller gedacht, die die Endkundenpreise den Optikern diktierten.

An die Empfehlungen des Kartells hat sich nach Feststellungen des Bundeskartellamt der Großteil der Optiker 1:1 gehalten, so dass nicht nur beim Erstverkauf, sondern auch beim Zweitverkauf im Schadenfall kräftig kassiert wurde.

Kategorien: Ratgeber & Recht, Betrug, Prävention

Tags: Abzockfallen, Berufsgenossenschaft, Betrug, Betrugsprüfung, Brillenschäden, Bundeskartellamt, Crime, Den Tätern auf der Spur, Ehrlichkeit, finanzieller Schaden, Haftpflichtversicherung, Haftung, Kassengriff, Konsumentenschutz, Prävention, Produktbeobachtung, Produktsicherheit, Rechnungsprüfung, Regreß, Seriösität, Tugenden, Unfallversicherung, Urkundenfälschung, Vermögensabschöpfung, Versichertengemeinschaft, Versicherungsbetrug, Versicherungsmissbrauch, Versicherungsschutz

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