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Gesundheit - Donnerstag, 22.07.2010 00:18

Kennzeichnung von Süßigkeiten

Nach der am 20.07.2010 in Kraft getretenen EU-Verordnung, müssen Lebensmittel und Süßigkeiten, die bestimmte künstliche Farbstoffe enthalten, den Warnhinweis "Kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen" auf der Verpackung tragen.

Die neue Verordnung wird Produkte wie Fruchtgummis, Limonaden oder Backdekor treffen und EU-weit gelten.

Die neue Regelung gilt für die Farbstoffe Tartrazin (E 102), Chinolingelb (E104), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Cochenillerot A (E 124) und Allurarot AC (E 129), teilte der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) mit. Diese Farbstoffe sind auf den Verpackungen häufig hinter den (E ...- Nummern) versteckt. Die synthetischen Farbstoffe werden gerne in Süßigkeiten wie Bonbons, Lutschern, Gummibärchen und Kaugummis, manchmal auch in Limonaden verarbeitet.

Leider kann man sie auch in Fertigpudding und Speiseeis finden. Einer britischen Studie aus dem Jahre 2008 zufolge, wurde bei Kindern ein Zusammenhang zwischen dem Genuss von Süßigkeiten mit diesen Farbstoffen und Hyperaktivität, Aggressivität und Konzentrationsschwierigkeiten festgestellt.

Verbraucherschützer wenden sich schon lange gegen diese künstlichen Zusätze, die im Verdacht stehen, Allergien oder Krebs auszulösen und fordern, dass künstliche  durch natürliche Farbstoffe ersetzt werden sollen. Dazu zählen zum Beispiel Frucht- und Pflanzenextrakte wie Beetenrot, Spinatextrakt, Holunder oder Carotinoide.

Kategorien: Gesundheit, Lebensmittel

Tags: EU-Verordnung, Gesundheitswesen, Hinweis, Konsumentenschutz, Produktsicherheit, Süßigkeiten, Verbraucherschutz

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