Buchvorstellung

Sicherheit für europäische Verbraucher: Rapexbericht 2010

Shop

Rezension

Buchvorstellung

Buchempfehlung zum Qualitätsmanagement

Shop

Rezension

Buchvorstellung

Geschäftseinbrüche vermeiden

Shop

Rezension

Buchvorstellung

Einbruchschutz-Lexikon

Shop

Rezension

Buchvorstellung

Klassiker der Wirtschaftsliteratur - frei zugänglich im Internet

Shop

Rezension

Buchvorstellung

Produkthaftpflichtversicherung

Shop

Rezension

Buchvorstellung

Praxishandbuch Krisenkommunikation

Shop

Rezension

Auto & Verkehr - Donnerstag, 16.12.2010 20:48

Keine Haftung bei Erfüllung der Sorgfaltspflichten bei winterlichen Parkplatzunfall

Das Landgericht Detmold (AZ: 10 S 150/09) musste sich erst kürzlich mit einem ungewöhnlichem Fall beschäftigen. Hierbei ging es um ein verkehrsgerechtes ordnungsgemäß auf einem Privatparkplatz (Hotel) abgestelltes Fahrzeug und das Einsetzen von Schnee und Frost.

Der Beklagte stellte sein Fahrzeug ebenda tagsüber auf dem Hotelparkplatz ab und weder der Schneefall noch der Frost hatten bereits eingesetzt. Zur Sicherung seines Fahrzeuges stand der Automatikhebel auf "P" Parken, die Handbremse war auch angezogen.

Der Kläger stellte sein Fahrzeug später auf der gegenüberliegenden Seite ab.

Der Parkplatz wurde nicht geräumt, eine dünne Schneeschicht mit drunterliegender Glätte war vorhanden.

Am nächsten Tag stellte der Kläger fest, dass das Fahrzeug des Beklagten selbstständig in die Rückseite seines Fahrzeug gerutscht und ein Schaden entstanden war.

Der Kläger forderte Schadenersatz für die Reparaturkosten. Das Gericht konnte aber kein Verschulden und keine Haftung feststellen. Ein fahrlässiges Verhalten durch nicht ausreichende Sicherung des Fahrzeugs war nicht erkennbar - keine Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB. Das Fahrzeug war nicht in Betrieb - keine Haftung nach §§ 7, 17, 18 StVG.

Das Fahrzeug wurde unstreitig bereits vor Einsetzen des Schneefalls und Frostes auf dem Parkplatz abgestellt, so dass sich kein Eis zwischen der Kontaktzone Reifen und Strassenoberfläche bilden konnte. Das Schadenereignis stellte nach Auffassung der Richter in seinem Verlauf und seinem Ereignis ein so außergewöhnliches und unwahrscheinliches Ereignis dar, dass der Beklagte damit nicht habe rechnen können und müssen. Der Beklagte hätte keine weitergehenden Sicherungsmassnahmen erfüllen können.

Der Fall zeigt, dass gerade bei jungen Fahrzeugen sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung lohnen kann.

Kategorien: Auto & Verkehr, Urteil der Woche

Tags: Auto & Verkehr, Autoversicherung, finanzieller Schaden, Haftpflichtversicherung, Haftung, Hilfe im Schadenfall, Kaskoversicherung, Schadenaufwand, Schadenersatz, Schadenfälle, Urteil, Urteile zu Versicherungen, Verkehrssicherheit

Produsa - Newsportal und Archiv zur Produktsicherheit, Schadenaufklärung und Produktrückrufen

 

Bringen Sie mit Produsa dem Newsportal für mehr Produkt-Sicherheit und Aufklärung Ihr Eigenkontrollsystem auf den aktuellsten Stand. Vertiefen und aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse. Lernen Sie durch frühzeitige Information präventive und gleichzeitig kostengünstige Lösungen kennen. Nutzen Sie unser Praxiswissen.

Welche Idee steckt hinter Produsa?

Wir wollen als Netzwerk interessanter Gesprächspartner sein und stehen für mehr Fairplay in der Produktsicherheit, Produktaufklärung, Sachmängelhaftung, Schadenaufklärung und den Möglichkeiten eines transparenten Schadenausgleich.

Wir zeigen Präsenz und verstehen uns als Kommunikationsdesigner zwischen Verbraucher,Handel und Hersteller.

Kundenzufriedenheit

Nur wenige Unternehmer wissen, was der beste Kritiker ihres Geschäfts -der Kunde- wirklich denkt. Das hat zur Folge, dass die Wünsche der Kunden unerkannt bleiben und eine Ausrichtung an den Kundenbedürfnissen nicht stattfinden kann.

Wer ein gutes Kundenbeziehungsmanagement betreibt, bekommt treue Kunden, die gerne wiederkommen, auch im Falle eines Produktmangels.

Wer für andere Menschen aufrichtig Interesse zeigt, ist auch im Schadenfall überall willkommen.

In Produsa finden Sie Hinweise und Informationen zu Produkten aller Art. Über unsere Produktsuche erhalten Sie alle wesentlichen Informationen zu den verschiedensten Themenstellungen rund um Ihre Sicherheit. 

Rapex-Meldungen

Produsa ist offizieller Inhaber des Copyrights zur Veröffentlichung der deutschen Übersetzung der RAPEX-Meldungen – dem Schnellwarnsystem der EU für alle gefährlichen Konsumgüter, die von den einzelstaatlichen Behörden gemeldet wurden. In den Meldungen werden alle Informationen über das Produkt, der von ihm ausgehenden Gefahr und die entsprechenden Maßnahmen beschrieben, die in dem betreffenden Land ergriffen wurden. Produsa ist einer der wenigen deutschen Lizenznehmer und veröffentlicht Rapex-Meldungen exklusiv in deutscher Übersetzung.

Websites von ProVersicherer

Proversicherer
Crimereport
Versicherungstage