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Diebesgüter - Donnerstag, 16.12.2010 10:28

Gutgläubiger Erwerb und gesteigerte Anforderungen beim Fahrzeugkauf mit ausländischen Kfz-Papieren

Der freizügige Handel über Grenzen schützte einen Kraftfahrzeughändler nicht vor der Beschlagnahme und Herausgabe seiner zwei aus Belgien stammenden Leasingfahrzeuge. Das Oberlandesgericht Koblenz stellte fest, dass kein gutgläubiger Erwerb der zwei Mercedes C 220 CDI Elegance über eine Leasingfirma aus Belgien erfolgte.

Eine in Belgien ansässige Leasingfirma hatte die Fahrzeuge mit dem belgischen Kennzeichenbeweis (Kentekenbewijs) an einen Kraftfahrzeughändler aus Neuwied veräußert.

Das Oberlandesgericht Koblenz wies darauf hin, dass die nach deutschen Recht als Mindestvoraussetzung des guten Glaubens notwendigen Dokumente, insbesondere zur Klärung der Eigentumslage bei Erwerb der Fahrzeuge, nicht zur Verfügung standen. Dem Autohaus hätte auffallen müssen, dass im Kennzeichennachweis nicht die Veräußerin, sondern eine Bank als Halterin geführt wurde.

In dem Urteil (6 U 473/10) stellen die Richter heraus, dass der Käufer sich notfalls sprach- und sachkundiger Hilfe und der Hinzuziehung von Fachleuten versichern muss, um die Eigentumslage und Besonderheiten mit den im Zulassungsstaat geltenden Regeln zu hinterprüfen. Dies habe die Beklagte unterlassen.

Mit diesem Urteil unterstreichen die Richter, dass das Unterlassen weitergehender Nachforschungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr zur Feststellung der Verfügungsberechtigung und Eigentumslage am Fahrzeug, nicht risikolos ist.

Im vorliegenden Fall musste der Kfz-Händler die Zustimmung zur Herausgabe der von der Polizei verwahrten Fahrzeuge erteilen gegen gleichzeitige Erstattung der Aufwendungen, die die Firma schon erbracht hatte, zur Werterhaltung der Fahrzeuge.

ProVersicherer.de, crimereport.de und diebstahlradar.de weisen seit Monaten darauf hin, dass in ganz Europa gestohlene und unterschlagene Fahrzeuge (auch in Deutschland) über Auktionsbörsen angeboten werden. 

Verbrauchern empfehlen wir dringend, sich auch bei der Dokumentenprüfung und Historie von Fachleuten beraten zu lassen, denn selbst Fachfirmen sind vor Täuschungshandlungen nicht geschützt, wie der Fall vor dem OLG Koblenz zeigt.

Insoweit sollten Kaufwillige sich der Risiken bewusst sein und auch prüfen, ob die Fahrzeugschlüssel zur Wegfahrsperre und dem Fahrzeug bzw. dessen Daten passen. Ein Auslesen der Fahrzeugschlüssel und der Fahrzeugdaten mit einem Diagnosegerät in einer Fachwerkstatt gibt hierüber Aufschluss, insbesondere
auch über die Fahrleistung oder vorgenommener Korrekturen.

Lassen Sie sich nicht darauf ein im Kaufvertrag nur den Tachostand zu notieren. Erheben Sie den Anspruch auf Vorlage nachprüfbarer Unterlagen (TÜV-Protokolle, Werkstattunterlagen), welche Auskunft geben über die Gesamtfahrleistung, die letztendlich für die Wertbeurteilung maßgebend ist.

Tachomanipulationen führen nach aktuellen Berichten der Prüforganisationen zu Millionenschäden.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist hier notwendig, damit der Autokauf nicht zum Verlustgeschäft wird.  Bei betrügerisch erlangten, unterschlagenen und gestohlenen Fahrzeugen wird in diesem Bereich größtenteils manipuliert. Sollten bei einer Prüfung Differenzen festgestellt werden, dann ist die Hinzuziehung von Fachleuten.

Viele Autohäuser,Prüforganisationen und auch die Automobilclubs bieten hier Hilfestellungen zur Bewertung an. Bestehen Sie vor dem Kauf und der Bewertung auf die Erstellung eines Diagnoseprotokoll zu den fahrzeugspezifischen Daten.

Ein Datenprotokoll gibt Aufschluss über die Anzahl der vorhandenen Schlüssel bzw. gesperrter oder veränderter Daten.

Kategorien: Diebesgüter, Auto & Verkehr

Tags: Auto & Verkehr, Autodiebstahl, Autokauf, Autoversicherung, Beratung, Betrugsdelikte, Betrugsprüfung, Diebstahl, Diebstahlradar, Fahndung, Fahrzeughistorie, Fälschung, gutgläubiger Erwerb, Kfz-Kriminalität, Tipps & Tricks

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Bringen Sie mit Produsa dem Newsportal für mehr Produkt-Sicherheit und Aufklärung Ihr Eigenkontrollsystem auf den aktuellsten Stand. Vertiefen und aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse. Lernen Sie durch frühzeitige Information präventive und gleichzeitig kostengünstige Lösungen kennen. Nutzen Sie unser Praxiswissen.

Welche Idee steckt hinter Produsa?

Wir wollen als Netzwerk interessanter Gesprächspartner sein und stehen für mehr Fairplay in der Produktsicherheit, Produktaufklärung, Sachmängelhaftung, Schadenaufklärung und den Möglichkeiten eines transparenten Schadenausgleich.

Wir zeigen Präsenz und verstehen uns als Kommunikationsdesigner zwischen Verbraucher,Handel und Hersteller.

Kundenzufriedenheit

Nur wenige Unternehmer wissen, was der beste Kritiker ihres Geschäfts -der Kunde- wirklich denkt. Das hat zur Folge, dass die Wünsche der Kunden unerkannt bleiben und eine Ausrichtung an den Kundenbedürfnissen nicht stattfinden kann.

Wer ein gutes Kundenbeziehungsmanagement betreibt, bekommt treue Kunden, die gerne wiederkommen, auch im Falle eines Produktmangels.

Wer für andere Menschen aufrichtig Interesse zeigt, ist auch im Schadenfall überall willkommen.

In Produsa finden Sie Hinweise und Informationen zu Produkten aller Art. Über unsere Produktsuche erhalten Sie alle wesentlichen Informationen zu den verschiedensten Themenstellungen rund um Ihre Sicherheit. 

Rapex-Meldungen

Produsa ist offizieller Inhaber des Copyrights zur Veröffentlichung der deutschen Übersetzung der RAPEX-Meldungen – dem Schnellwarnsystem der EU für alle gefährlichen Konsumgüter, die von den einzelstaatlichen Behörden gemeldet wurden. In den Meldungen werden alle Informationen über das Produkt, der von ihm ausgehenden Gefahr und die entsprechenden Maßnahmen beschrieben, die in dem betreffenden Land ergriffen wurden. Produsa ist einer der wenigen deutschen Lizenznehmer und veröffentlicht Rapex-Meldungen exklusiv in deutscher Übersetzung.

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