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Urteile - Montag, 17.01.2011 17:16

Urteile zur Entschädigung gestohlener Navigationsgeräte

Zu diesem Thema kommt es immer wieder zu Streitigkeiten wegen der Auslegung der Versicherungsbedingungen. Verbraucher tun gut daran, ihre Versicherungsbedingungen zu prüfen. Im Laufe der Jahre hat sich auch zu den fest eingebauten Navigationsgeräten ein rasanter technischer Fortschritt ergeben, so dass nicht nur die Bedingungen vieler Kaskoversicherer modifiziert wurden, sondern auch die Anforderungen an Sachverständige zur Bemessung des Wiederbeschaffungswertes und der Ermittlung des Verkaufspreises eines typgleichen Gerätes gestiegen sind.

Die 10.Zivilkammer des Landgerichts Essen sprach in seinem Urteil vom 28.01.2010 nach Prüfung eines Sachverständigen lediglich eine Entschädigung von 450,00 Euro zu. (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/essen/lg_essen/j2010/10_S_379_09urteil20100128.html )

Der Versicherungsnehmer hatte sich ein Ersatzgerät für 1.170 Euro gekauft und darauf gehofft, dass die Kaskoversicherung einen vollen Schadenersatz leisten müsse.

Das Amtsgericht Hohenschönhausen urteilte unter dem 05.09.2006 (Aktenzeichen 2 C 381/05), dass der Versicherungsnehmer nicht auf ein gebrauchtes Navigationsgerät verwiesen werden kann, sondern lediglich auf ein gleichwertiges Gerät.

In einem Urteil des Amtsgerichtes Hannover vom 08.02.2010 (Aktenzeichen 547 C 4343/09) obsiegte ein Kläger, der sein fest eingebautes Navigationsgerät im Wert von rund 3.200 Euro in seiner Vertragswerkstatt erneuen ließ.

Der Kaskoversicherer hatte auf den Zweitmarkt, insbesondere Auktionsplattformen verwiesen, über die ein gleichwertiges Gerät zu beschaffen sei. Die Richter wollten der Argumentation des Kaskoversicherers noch nicht folgen, weil der Kläger das Gerät sich nur im Internet ansehen hätte können und die Garantie sowie Qualität damit fraglich seien.

Offen bleibt, ob die Richter auch dann noch so entscheiden, wenn der Kaskoversicherer analog dem Werkstattmanagement ein neuwertiges Ersatzgerätes eines seriösen Anbieters mit Garantie zur Verfügung stellen kann.

Bei teuren Motorsteuergeräten oder Tachoeinheiten nutzen die Verbraucher unlängst den Zweitmarkt der Firmen, die rechtzeitig sich einen Bestand an Geräten gesichert haben, schnellstens die Reparatur prüfen oder einen adäquaten Ersatz anbieten können (www.hitzpaetz.de).

Nutzfahrzeugbesitzer und Liebhaber von Veteranenfahrzeugen freuen sich, wenn ihnen die Firma Hitzing & Paetzold aus Gladbeck noch mit Reparaturen oder einem Ersatzgerät aushelfen kann.

Kategorien: Urteile, Auto & Verkehr, Versicherungen

Tags: Auto & Verkehr, Autoversicherung, Diebstahlradar, Hilfe im Schadenfall, Kaskoversicherung, Kundenzufriedenheit, Navigationsgerät, Navigationsgeräte, Schadenaufwand, Schadenersatz, Schadenfälle, Serviceleistung

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