Buchvorstellung

Sicherheit für europäische Verbraucher: Rapexbericht 2010

Shop

Rezension

Buchvorstellung

Buchempfehlung zum Qualitätsmanagement

Shop

Rezension

Buchvorstellung

Geschäftseinbrüche vermeiden

Shop

Rezension

Buchvorstellung

Einbruchschutz-Lexikon

Shop

Rezension

Buchvorstellung

Klassiker der Wirtschaftsliteratur - frei zugänglich im Internet

Shop

Rezension

Buchvorstellung

Produkthaftpflichtversicherung

Shop

Rezension

Buchvorstellung

Praxishandbuch Krisenkommunikation

Shop

Rezension

Auto & Verkehr - Mittwoch, 13.04.2011 09:10

Blitzer im Britzer Tunnel misst fehlerfrei

Messergebnisse beim Blitzer im Britzer Tunnel sind nicht zu beanstanden. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin. Der Kläger war Halter eines Pkw, mit dem im Britzer Tunnel nach Radarmessungen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach Toleranzabzug um 22 km/h überschritten wurde. Nachdem der Fahrzeugführer nicht ermittelt werden konnte, gab das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten dem Kläger auf, für seinen Pkw für die Dauer eines Jahres ein Fahrtenbuch zu führen.

Mit seiner hiergegen gerichteten Klage bestritt der Kläger die Geschwindigkeitsüberschreitung.

Die Messungen im Britzer Tunnel seien – wie allgemein bekannt – nicht ordnungsgemäß, da Fehler bei der Überwachungsanlage vorlägen.

Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts wies die Klage ab. Die Behörde könne einem Fahrzeughalter die Führung eines Fahrtenbuches auferlegen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einem Verkehrsverstoß nicht möglich sei.

Die Behauptung des Klägers, die Messungen im Britzer Tunnel seien nicht ordnungsgemäß, entbehre jeder Substanz und sei ins Blaue hinein aufgestellt.

Anhaltspunkte für eine Fehlmessung seien nicht erkennbar. Der Verkehrsverstoß sei in einem standardisierten Messverfahren festgestellt worden. Bei dem eingesetzten System werde die Geschwindigkeit des Fahrzeuges auf der Basis einer Weg-Zeit-Messung ermittelt.

Auf der überwachten Fahrspur seien drei piezoelektrische Drucksensoren im Abstand von jeweils einem Meter im Fahrbahnbelag eingelassen. Diese bildeten drei Messstrecken. Überfahre ein Fahrzeug die drei Sensoren, führe das Gerät für die drei Messstrecken voneinander unabhängige Zeitmessungen durch. Aus den Messergebnissen werde dann die Geschwindigkeit des Fahrzeuges errechnet.

Bei dieser Arbeitsweise seien Messfehler auszuschließen, wenn sonst keine Bedenken an der ordnungsgemäßen Arbeitsweise der Messanlage bestünden.

Gegen das Urteil ist der Antrag auf Zulassung der Berufung an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig. Urteil der 11. Kammer vom 16. März 2011 (VG 11 K 17.11)

Kategorien: Auto & Verkehr, Urteil der Woche

Tags: Urteil, Urteile

Produsa - Newsportal und Archiv zur Produktsicherheit, Schadenaufklärung und Produktrückrufen

 

Bringen Sie mit Produsa dem Newsportal für mehr Produkt-Sicherheit und Aufklärung Ihr Eigenkontrollsystem auf den aktuellsten Stand. Vertiefen und aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse. Lernen Sie durch frühzeitige Information präventive und gleichzeitig kostengünstige Lösungen kennen. Nutzen Sie unser Praxiswissen.

Welche Idee steckt hinter Produsa?

Wir wollen als Netzwerk interessanter Gesprächspartner sein und stehen für mehr Fairplay in der Produktsicherheit, Produktaufklärung, Sachmängelhaftung, Schadenaufklärung und den Möglichkeiten eines transparenten Schadenausgleich.

Wir zeigen Präsenz und verstehen uns als Kommunikationsdesigner zwischen Verbraucher,Handel und Hersteller.

Kundenzufriedenheit

Nur wenige Unternehmer wissen, was der beste Kritiker ihres Geschäfts -der Kunde- wirklich denkt. Das hat zur Folge, dass die Wünsche der Kunden unerkannt bleiben und eine Ausrichtung an den Kundenbedürfnissen nicht stattfinden kann.

Wer ein gutes Kundenbeziehungsmanagement betreibt, bekommt treue Kunden, die gerne wiederkommen, auch im Falle eines Produktmangels.

Wer für andere Menschen aufrichtig Interesse zeigt, ist auch im Schadenfall überall willkommen.

In Produsa finden Sie Hinweise und Informationen zu Produkten aller Art. Über unsere Produktsuche erhalten Sie alle wesentlichen Informationen zu den verschiedensten Themenstellungen rund um Ihre Sicherheit. 

Rapex-Meldungen

Produsa ist offizieller Inhaber des Copyrights zur Veröffentlichung der deutschen Übersetzung der RAPEX-Meldungen – dem Schnellwarnsystem der EU für alle gefährlichen Konsumgüter, die von den einzelstaatlichen Behörden gemeldet wurden. In den Meldungen werden alle Informationen über das Produkt, der von ihm ausgehenden Gefahr und die entsprechenden Maßnahmen beschrieben, die in dem betreffenden Land ergriffen wurden. Produsa ist einer der wenigen deutschen Lizenznehmer und veröffentlicht Rapex-Meldungen exklusiv in deutscher Übersetzung.

Websites von ProVersicherer

Proversicherer
Crimereport
Versicherungstage