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Fahndung & Sicherstellung - Donnerstag, 12.05.2011 11:56

Fanartikel für den "Eurovision Song Contest" sichergestellt

Am 10. Mai 2011 reiste ein 31-jähriger Passagier aus Serbien am Dortmunder Flughafen ein und wollte mit großem Gepäck schnell durch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren. Nach der Kontrolle seines umfangreichen Reisegepäcks fanden die Beamten 759 Fanartikel wie T-Shirts, Muskel-Shirts und Schals, bedruckt mit dem Logo "EUROVISION SONG CONTEST 2011", und außerdem Flaggen unterschiedlicher Nationen. Weiterhin wurde ein Siebdruckrahmen mit Farbabzieher gefunden, um damit in Deutschland weitere Drucke tätigen zu können.

Das nach dem Außenwirtschaftsrecht erforderliche Ursprungszeugnis für Textilien konnte durch den Reisenden nicht vorgelegt werden. Es wurden keine Angaben zum Zollwert gemacht.

Die Waren wurden sichergestellt und landen vermutlich in der Müllverbrennungsanlage.

"Die Hoffnung, mit diesen Fanartikeln das schnelle Geld zu verdienen, erfüllte sich für den Beschuldigten nicht", so Ilona Fiorentino, Sprecherin des Hauptzollamts Dortmund. Vor Ort wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der versuchten Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO eingeleitet und der Beschuldigte zur Sache vernommen. Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Kategorien: Fahndung & Sicherstellung

Tags: Markenschutz, Produktschutz, Produktsicherheit

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