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Gesundheit - Donnerstag, 18.08.2011 09:44

Verweigerung der Zusatzbeiträge: 150.000 Kassenpatienten droht Pfändung

Berlin, 18.08.2011. Noch immer sorgt das Thema Zusatzbeitrag bei vielen Kassenpatienten für Ärger und Verunsicherung. Nach Einführung der Praxisgebühr, der Steigerung des allgemeinen Beitragssatzes und Zuzahlungen können die gesetzlichen Krankenkassen seit 2009 noch einen zusätzlichen Beitrag von ihren Versicherten verlangen, wenn sie mit den Geldern aus dem Gesundheitsfonds nicht mehr auskommen.

Viele Versicherte haben daher bis dato die Zahlung verweigert - dies könnte sie nun teuer zu stehen kommen. Rund 150.000 Versicherten droht die Gehalts- oder Rentenpfändung durch die zuständigen Hauptzollämter.

Da sich Versicherte komplett alleine um die Entrichtung der Zusatzbeiträge kümmern müssen, macht sich Verunsicherung und auch Frust breit. Abhilfe schafft nun das Verbraucherportal 1A Krankenversicherung. Unter http://www.1a-krankenversicherung.de/zusatzbeitrag/checkliste erhalten Verbraucher ab sofort eine 10 Punkte umfassende Checkliste zum Thema Zusatzbeiträge.

Die vier wichtigsten Punkte zusammengefasst:

1. Offizielle Ankündigung durch die Krankenkasse abwarten Zunächst muss jedes Mitglied eine Ankündigung erhalten, in der die Krankenkasse die Erhebung des Zusatzbeitrages offiziell mitteilt.

2. Rechtmäßigkeit überprüfen Anschließend sollte die Ankündigung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden.

3. Einen Wechsel in Betracht ziehen Nicht alle Krankenkassen erheben einen Zusatzbeitrag. Freiwillig Versicherte haben jederzeit die Möglichkeit, die Krankenkasse zu wechseln.*

4. Fälligkeit des ersten Zusatzbeitrages und Zahlungsmodalitäten beachten Zahlungsverzug kann zu Mahnverfahren, Säumniszuschlägen oder sogar Pfändung führen. Daher unbedingt die Fälligkeit der ersten Beitragszahlung beachten.

Wer einen Krankenversicherungswechsel anstrebt, kann sich auf 1A Krankenversicherung einen Überblick aller Krankenkassen und deren Zusatzbeiträge verschaffen. Zusatzbeitrag-Liste unter http://www.1a-krankenversicherung.de/zusatzbeitrag/liste

Sozialgericht Berlin erklärt DAK-Zusatzbeiträge für unrechtmäßig

Weniger gefährdet scheinen momentan die Zahlungsverweigerer der Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK). Aktuell sorgt das Urteil des Sozialgerichts Berlin gegen die Krankenkasse für hitzige Diskussionen. Seit Februar 2010 mussten die Mitglieder einen einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag von acht Euro monatlich leisten. Nun hat das Sozialgericht Berlin die bereits erhobenen Zusatzbeiträge der Krankenkasse für unrechtmäßig erklärt, da die Krankenkasse nicht ausreichend auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen habe. Ob die Versicherten die bereits geleisteten Zahlungen tatsächlich erstattet bekommen bleibt vorerst offen, denn die DAK hat bereits Berufung angekündigt.

Kategorien: Gesundheit, Versicherungen

Tags: Gesundheit, Gesundheitswesen, Krankenversicherung, Krankenversicherungsschutz

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