Gesundheit - Donnerstag, 18.08.2011 09:44
Die vier wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1. Offizielle Ankündigung durch die Krankenkasse abwarten Zunächst muss jedes Mitglied eine Ankündigung erhalten, in der die Krankenkasse die Erhebung des Zusatzbeitrages offiziell mitteilt.
2. Rechtmäßigkeit überprüfen Anschließend sollte die Ankündigung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden.
3. Einen Wechsel in Betracht ziehen Nicht alle Krankenkassen erheben einen Zusatzbeitrag. Freiwillig Versicherte haben jederzeit die Möglichkeit, die Krankenkasse zu wechseln.*
4. Fälligkeit des ersten Zusatzbeitrages und Zahlungsmodalitäten beachten Zahlungsverzug kann zu Mahnverfahren, Säumniszuschlägen oder sogar Pfändung führen. Daher unbedingt die Fälligkeit der ersten Beitragszahlung beachten.
Wer einen Krankenversicherungswechsel anstrebt, kann sich auf 1A Krankenversicherung einen Überblick aller Krankenkassen und deren Zusatzbeiträge verschaffen. Zusatzbeitrag-Liste unter http://www.1a-krankenversicherung.de/zusatzbeitrag/liste
Sozialgericht Berlin erklärt DAK-Zusatzbeiträge für unrechtmäßig
Weniger gefährdet scheinen momentan die Zahlungsverweigerer der Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK). Aktuell sorgt das Urteil des Sozialgerichts Berlin gegen die Krankenkasse für hitzige Diskussionen. Seit Februar 2010 mussten die Mitglieder einen einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag von acht Euro monatlich leisten. Nun hat das Sozialgericht Berlin die bereits erhobenen Zusatzbeiträge der Krankenkasse für unrechtmäßig erklärt, da die Krankenkasse nicht ausreichend auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen habe. Ob die Versicherten die bereits geleisteten Zahlungen tatsächlich erstattet bekommen bleibt vorerst offen, denn die DAK hat bereits Berufung angekündigt.
Kategorien: Gesundheit, Versicherungen
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