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Auto & Verkehr - Freitag, 09.09.2011 12:59

Die EU-Verordnung zu Notbremsassistenzsystemen ist laut ADAC nicht ausreichend

Nutzfahrzeuge sollen laut EU-Verordnung ab Ende 2015 zusätzlich mit vorausschauenden Notbremssystemen sowie Spurhalteassistenten ausgerüstet werden. Der Bremsassistent soll Vollbremsungen unterstützen, den Bremsdruck bei ruckartiger Bremsung erhöhen und den Bremsweg verkürzen um so Kollisionen abzumildern oder sogar zu vermeiden.

Laut ADAC sind die geplanten gesetzlichen Anforderungen nicht ausreichend, da der EU-Vorschlag mit einer autonome Geschwindigkeitsreduktion von nur 10 km/h vor Auftreffen auf ein stehendes Hindernis zu gering sei.

Bei einem aktuellen Crashtest des ADAC mit einem relativ leichten Lkw von 5,5 Tonnen wurden zwei beteiligte Pkw-Mittelklassewagen durch den Aufprall vollständig zerstört. Gesetzlich vorgeschrieben werden sollten deshalb laut ADAC Systeme, die zum Beispiel bei der Auffahrt auf ein Stauende eine autonome Geschwindigkeitsreduktion um 40 km/h bewirken können, da dies technisch auch möglich sei.

Weitere Informationen zu diesem Thema sind auf den Seiten des ADAC zu finden.

Foto: ADAC

Kategorien: Auto & Verkehr

Tags: Airbag, Crashtest, EU-Verordnung, Fahrzeugschäden, Unfall, Unfallversicherung

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