Auto & Verkehr - Dienstag, 20.10.2009 15:48
Mit dieser Frage hat sich das Oberlandesgericht in seiner Entscheidung vom 13.03.2009 zu befassen (Aktenzeichen: 10 U 1038/08). In dem Fall hatte der Kläger auf der Urlaubreise den Zweitschlüssel über Nacht in einer Jacke im Auto zurückgelassen. Die Versicherung weigerte sich vor dem Landgericht Trier und auch in Folgeinstanz zum Wertersatz des 18.000 Euro teuren Schadens. Da weder der Täter befragt, noch das Auto kriminaltechnisch untersucht werden konnte, würdigten die Richter den Fall an der Sachverhaltsschilderung des Versicherungsnehmers. Dieser hatte vorgetragen, dass der Schlüssel von außen nicht sichtbar gewesen wäre und der Tatentschluss hierdurch nicht begünstigt worden wäre. Das Oberlandesgericht ist dem Vortrag gefolgt und hat den Ersatzanspruch voll zugesprochen. Vorsicht bei Vortrag ins Blaue hinein Wird der Täter gefasst oder kann der Versicherer das Auto aufspüren, so wirkt ein Vortrag ins Blaue hinein nicht nur als „Schutzbehauptung“, sondern als arglistige Täuschung, Bestätigen die Ermittlungen, dass sich der Fall tatsächlich anders abgespielt hat, dann wird die Anpassung an einen versicherten Sachverhalt zum Roulettespiel. Vorsichtsmaßnahmen nach Schlüsselverlust Zu Fahrzeugen mit elektronischer Wegfahrsperre sollten Sie sofort in einer Fachwerkstatt den entwendeten oder verlorenen Schlüssel sperren lassen. Informieren Sie den Kfz- Versicherer. Verlangen Sie eine Bestätigung über den uneingeschränkten Fortbestand des vereinbarten Versicherungsschutzes. Wenn der Autoschlüssel verloren geht, erhöht sich das Risiko, dass der Wagen gestohlen wird. Der Verlust des Schlüssels sollte unverzüglich der Versicherung angezeigt werden. Die Versicherung könnte sich weigern für den Schaden aufzukommen, wenn bewiesen ist, dass das Fahrzeug tatsächlich mit dem passenden Autoschlüssel gestohlen wurde (Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 28.März 2002 – 8 U 4326/01). Vorsichtsmaßnahmen beim Gebrauchtwagenkauf: Lassen Sie sich alle Originale und Ersatzschlüssel übergeben. Dokumentieren Sie die Anzahl der erhalten Orginal- und Ersatzschlüssel im Kaufvertrag. Wir raten dazu von allen Schlüsseln beidseitig eine Fotokopie anzufertigen. Diese kann vom Verkäufer und Käufer gegengezeichnet werden. Dokumentieren Sie in Ihrer weiteren Besitzzeit jeden Verlust oder die Ersatzbeschaffung von Schlüsseln, damit Sie beim Verkauf oder im Schadenfall keine Probleme bekommen.
Kategorien: Auto & Verkehr, Versicherungen, Urteil der Woche
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