Buchvorstellung

Sicherheit für europäische Verbraucher: Rapexbericht 2010

Shop

Rezension

Buchvorstellung

Buchempfehlung zum Qualitätsmanagement

Shop

Rezension

Buchvorstellung

Geschäftseinbrüche vermeiden

Shop

Rezension

Buchvorstellung

Einbruchschutz-Lexikon

Shop

Rezension

Buchvorstellung

Klassiker der Wirtschaftsliteratur - frei zugänglich im Internet

Shop

Rezension

Buchvorstellung

Produkthaftpflichtversicherung

Shop

Rezension

Buchvorstellung

Praxishandbuch Krisenkommunikation

Shop

Rezension

Produktrückrufe - Samstag, 07.11.2009 12:02

Instruktions- und Warnpflichten des Vertragshändlers

Auch der Vertragshändler der auf alle Produktinformationssysteme des Herstellers einen Zugriff hat, muss seine Kunden über bekannt gewordene Gefahren der Produktnutzung informieren und vor ihnen warnen.

So urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf am 29.07.2009 (AZ: I-22 U 157/08)

Die Händler sind dazu verpflichtet, Kunden über unvorhersehbare Gefahren, die zu erheblichen Schäden führen können, zu informieren. Selbst dann, wenn diese Gefahren eigentlich aus der Risikosphäre des Herstellers stammen.

Alfa Romeo hatte im Jahre 2004 eine Rückrufaktion gestartet. Bauartbedingt meldete der Hersteller eine Mangel wegen Korrosion des Motorhauben-schlosses. Dieser Mangel führte Schlimmstenfalls zur Öffnung der Motorhaube während der Fahrt.

In dem aktuellen Fall hatte der Geschädigte einen gebrauchten Alfa in Jahr 2005 bei einem Vertragshändler gekauft. Auf das beschriebene Risiko wurde der Erwerber nicht hingewiesen.

Bei einer Autobahnfahrt öffnete sich ein Jahr später die Motorhaube, wodurch ein Sachschaden von 6.000 Euro entstand. Diesen Schadenersatzanspruch klagte der Käufer aus der Verletzung der Instruktions- und Warnpflichten gegen den Händler ein.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf sprach dem Kläger den Anspruch zu. Selbst der Einwand des Vertragshändlers, dass der Käufer sein Auto nicht regelmäßig habe warten lassen mochte das Gericht nicht gelten lassen, weil es sich typischerweise nicht um eine Gefahr gehandelt habe die aufgrund mangelnder Wartung entsteht, sondern unvorhersehbar seien, wie hier bei einem Mangel durch Korrosion.

Anmerkung der Redaktion:

Wenn der Geschädigte den Nachweis führen kann, dass einem Gebraucht-wagenhändler der Mangel bekannt gewesen war oder hätte bekannt sein müssen, weil er z.B. überwiegend mit den Produkten des Herstellers handelt und die Mitteilungen des Herstellers bekommt bzw. auf diese Zugriff hat, dann könnte das Urteil auch hierfür eine verbraucherfreundliche besondere Relevanz haben.

Kraftfahrtversicherung:

Besteht zweifelsfrei ein Zusammenhang zwischen dem nicht beseitigten Mangel aus der Produktrückrufaktion des Herstellers, so kann der Versicherer im Schadenfall aus der Kraftfahrthaftpflicht- und Kaskoversicherung geneigt sein einen Regress einzuleiten.

Nicht nur die Hersteller sondern auch die Verbraucher müssen tätig werden.

Ekhard Zinke, Chef des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) wies zuletzt darauf hin, dass immer weniger Fahrzeuge tatsächlich nach einem Herstellerrückruf auch repariert würden. Nach einer vom KBA geführten Statistik wurden 7.200 Fahrzeuge in 2008 stillgelegt, weil die Eigentümer die Aufforderung des Produzenten zur Beseitigung gravierender Mängel ignorierten. 

Dieses zusätzliche Risiko trotz verantwortungsbewusster Nachsorge der Autoindustrie muss nicht sein. Alle Beteiligten müssten ein großes Interesse daran haben, dass die Verkehrssicherheit auf einem hohen Niveau bleibt.

Vor einem Autokauf oder spätestens im Schadenfall sollte man sich entsprechend informieren.

Kategorien: Produktrückrufe, Auto & Verkehr, Ratgeber & Recht, Urteil der Woche

Tags: Auto & Verkehr, Autoversicherungen, freiwilliger Produktrückruf, gesundheitliche Risiken, Instruktionsfehler, Konsumentenschutz, ProdHG, Produktbeobachtung, Produkthaftungsgesetz, Produkthaftungsrecht, Produktrückruf, Produktsicherheit, Produktsicherheitsinformation, Produktwarnruf, Ratgeber & Recht, Rückrufaktion, Risikominimierung, Sicherheitsgefühl, Unfallversicherung, Urteile, Verletzungsgefahr

Produsa - Newsportal und Archiv zur Produktsicherheit, Schadenaufklärung und Produktrückrufen

 

Bringen Sie mit Produsa dem Newsportal für mehr Produkt-Sicherheit und Aufklärung Ihr Eigenkontrollsystem auf den aktuellsten Stand. Vertiefen und aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse. Lernen Sie durch frühzeitige Information präventive und gleichzeitig kostengünstige Lösungen kennen. Nutzen Sie unser Praxiswissen.

Welche Idee steckt hinter Produsa?

Wir wollen als Netzwerk interessanter Gesprächspartner sein und stehen für mehr Fairplay in der Produktsicherheit, Produktaufklärung, Sachmängelhaftung, Schadenaufklärung und den Möglichkeiten eines transparenten Schadenausgleich.

Wir zeigen Präsenz und verstehen uns als Kommunikationsdesigner zwischen Verbraucher,Handel und Hersteller.

Kundenzufriedenheit

Nur wenige Unternehmer wissen, was der beste Kritiker ihres Geschäfts -der Kunde- wirklich denkt. Das hat zur Folge, dass die Wünsche der Kunden unerkannt bleiben und eine Ausrichtung an den Kundenbedürfnissen nicht stattfinden kann.

Wer ein gutes Kundenbeziehungsmanagement betreibt, bekommt treue Kunden, die gerne wiederkommen, auch im Falle eines Produktmangels.

Wer für andere Menschen aufrichtig Interesse zeigt, ist auch im Schadenfall überall willkommen.

In Produsa finden Sie Hinweise und Informationen zu Produkten aller Art. Über unsere Produktsuche erhalten Sie alle wesentlichen Informationen zu den verschiedensten Themenstellungen rund um Ihre Sicherheit. 

Rapex-Meldungen

Produsa ist offizieller Inhaber des Copyrights zur Veröffentlichung der deutschen Übersetzung der RAPEX-Meldungen – dem Schnellwarnsystem der EU für alle gefährlichen Konsumgüter, die von den einzelstaatlichen Behörden gemeldet wurden. In den Meldungen werden alle Informationen über das Produkt, der von ihm ausgehenden Gefahr und die entsprechenden Maßnahmen beschrieben, die in dem betreffenden Land ergriffen wurden. Produsa ist einer der wenigen deutschen Lizenznehmer und veröffentlicht Rapex-Meldungen exklusiv in deutscher Übersetzung.

Websites von ProVersicherer

Proversicherer
Crimereport
Versicherungstage