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Haus & Garten - Montag, 30.11.2009 13:19

Dachdecker-Masche

Die Angeklagten, ein 62-jähriger ehemaliger Belmer und sein 39-jähriger Mitstreiter aus Geeste gingen immer nach derselben Masche vor.

Letzterer verteilte als Freigänger der JVA Lingen im Auftrag eines seriösen Dachdeckerbetriebes dessen Broschüren an Eigenheimbesitzer. Im Zweitberuf spähte er die Hausbesitzer aus und begann mit seinem Kumpanen kriminelle Aktivitäten.

Vorwiegend ältere Menschen wurden zum Opfer von Leistungen, die von dem dreisten Duo an der Tür angeboten wurden. Die älteren Hausbesitzer wurden überrumpelt mit der Behauptung die Firstpfannen seien locker und bald würde Wasser eindringen. Nach Feststellung eines älteren Hausbesitzers traten dann beide auf den Plan. Ein einträgliches Geschäft. Ein Gutachter stellte fest, dass
bei einer älteren Dame so 7.000 Euro abgezockt wurden. Die Reparatur war maximal 1.800 bis 2.000 Euro wert.

Die Masche lief schon lange. In der Vergangenheit trat das Duo wiederholt in Erscheinung. Mit 10 einschlägigen Verurteilungen gegen den jüngeren und 30 gegen älteren Angeklagten hatten sich die Gerichte schon zu befassen.

Die 14. Kleine Strafkammer stellte im Berufungsverfahren heraus, dass keine Veranlassung bestehe, ein milderes Urteil als die Vorinstanz zu verhängen.

Der 39-jährige aus Geeste muss für ein Jahr und acht Monate ins Gefängnis. Bei seinem Gefährten wurden 2 Jahren und 2 Monate verhängt in Verbindung mit einer Verurteilung aus einem Urteil des Amtsgericht Bad Iburg.

Kategorien: Haus & Garten, Betrug

Tags: Bauernfänger, Betrug, Betrugsdelikte, Crime, neue Masche, Nicht mit mir, Produktsicherheit, Richterspruch, Trickbetrüger, unbedarfte Opfer , Urteile

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