Produktrückrufe - Samstag, 13.03.2010 19:05
Im Rahmen einer betriebseigenen Qualitätsuntersuchung wurden in einer Privatprobe Bakterien der Art Listeria monocytogenes nachgewiesen.
Eine Quantifizierung war nicht möglich, daher ist davon auszugehen, dass die Konzentration der Keime unter 10 koloniebildende Einheiten pro Gramm (kBE/g) liegt. Der gültige Grenzwert im Handel liegt bei 100 kBE/g am Ende der Mindesthaltbarkeitsfrist.
Auf Grund der vorliegenden Gutachten ist nach der Pressemitteilung von keiner Gesundheitsgefährdung auszugehen. Der Unternehmer hat seine Eigenverantwortung wahrgenommen und im Sinne des Vorsorgeprinzips gehandelt.
Das Gesundheitsministerium hat Lebensmittelaufsicht des Landes Vorarlberg angewiesen weiterführende Untersuchungen im Betrieb sowie bei den Zulieferbetrieben durchzuführen sowie weitere Probenziehungen zu veranlassen.
Die Pressemitteilung finden Sie im gewohnten PDF-Format über unseren Downloadbereich:
Kategorien: Produktrückrufe, Gesundheit, Lebensmittel, Hersteller & Hilfe
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