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Sicherheit für europäische Verbraucher: Rapexbericht 2010

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Produsa - Newsportal zur Produktsicherheit

Wer für Glasreparatur Geld sehen will, muss Kunden im Vorfeld umfassend aufklären

Versprochen ist Versprochen! Kostenlos heißt kostenlos! Zu diesem Schluss kam das Amtsgericht Meiningen (Urteil vom 18.02.2010 – 11 C 651/09) und gab einem Kunden Recht, der sich weigerte, für die versprochene kostenlose Steinschlag-Reparatur am Ende doch zu bezahlen.

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TAGS: Auto & Verkehr, Beratung, Beratungspflichten, Beratungsverschulden, Glasbruchschäden, HUK-Coburg, Kaskoversicherung

Provisionen und Aufklärungspflichten

Das Verheimlichen etwaiger Provisionen beim Verkauf von Kapitalprodukten kann für Banken negative Folgen haben. Im Ergebnis bestätigte das Oberlandesgericht Stuttgart in seiner Entscheidung (Aktenzeichen 9 U 129/10), dass Schadenersatz wegen sogenannter „Kickbacks“ zu leisten wären. Die Richter hatten bei ihrer Entscheidung auch einen Beschluss des Bundesgerichtshofes von 2009 im Auge, wonach die Banken schon seit 1990 wissen müssten, dass sie über Provisionen aufklären müssen (Aktenzeichen XI ZR 308/09).

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TAGS: Beratung, Beratungspflichten, Beratungsverschulden, Urteile

Kfz-Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung - nicht alle Kosten werden übernommen

Im neuesten Urteil des OLG Celle (AZ 14 U 78/10), befasste sich das Gericht, mit den Anwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage bei einem Rechtsschutzversicherer. Der Streitwert betrug rund 230,00 Euro. Ein Autofahrer war schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt worden.

Der durch ihn beauftragte Rechtsanwalt meldete erst einmal die Ansprüche beim gegnerischen Unfallversicherer an, um anschließend eine Deckungszusage beim Rechtsschutzversicherer einzuholen.

Hierfür stellte er dem Mandaten eine Rechnung über 230,00 Euro.

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TAGS: Beratung, Beratungspflichten, Beratungsverschulden, Schadenanzeige, Schadenaufwand, Schadenbelastung, Schadenersatz, Schadenersatzforderungen, Schadenfälle, Urteil, Urteile, Urteile zu Versicherungen

TÜV-Rheinland und OBI streiten um Prüfzeichen

Prüfzeichen sind für Verbraucher wichtige Differenzierungsmerkmale. Von Seiten des TÜV-Rheinland wurde OBI bei 23 Produkten eine missbräuchliche Nutzung der Sicherheitslabels vorgeworfen. OBI hat hierzu eine Unterlassungserklärung erhalten.

Die Juristen der Baumarktkette weisen die Vorwürfe zurück. Nach Angaben von „Spiegel-Online“ werden die Label auf den OBI-Eigenmarken Lux und Euromate eingesetzt bei Häckslern, Kettensägen, Vertikutierer und Elektrogrills. Im Streit ist, ob die OBI-Juristen damit durchkommen, dass ein asiatischer Hersteller ein Hauptzertifikat für die Verwendung eines GS-Zeichen besitzt und dieses sozusagen in einer Co-Lizenz an einen Vertreiber wie z. B. Euromate überlassen kann, damit dieser keine TÜV-Siegel mehr benötigt.

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TAGS: Aufklärungspflichten, Beratung, Beratungspflichten, Beratungsverschulden, Herstellerhaftung, Konsumentenschutz, Prüfzeichen, Produktbeobachtung, Produkthaftungsgesetz, Produktkennzeichnung

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Produsa - Newsportal und Archiv zur Produktsicherheit, Schadenaufklärung und Produktrückrufen

 

Bringen Sie mit Produsa dem Newsportal für mehr Produkt-Sicherheit und Aufklärung Ihr Eigenkontrollsystem auf den aktuellsten Stand. Vertiefen und aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse. Lernen Sie durch frühzeitige Information präventive und gleichzeitig kostengünstige Lösungen kennen. Nutzen Sie unser Praxiswissen.

Welche Idee steckt hinter Produsa?

Wir wollen als Netzwerk interessanter Gesprächspartner sein und stehen für mehr Fairplay in der Produktsicherheit, Produktaufklärung, Sachmängelhaftung, Schadenaufklärung und den Möglichkeiten eines transparenten Schadenausgleich.

Wir zeigen Präsenz und verstehen uns als Kommunikationsdesigner zwischen Verbraucher,Handel und Hersteller.

Kundenzufriedenheit

Nur wenige Unternehmer wissen, was der beste Kritiker ihres Geschäfts -der Kunde- wirklich denkt. Das hat zur Folge, dass die Wünsche der Kunden unerkannt bleiben und eine Ausrichtung an den Kundenbedürfnissen nicht stattfinden kann.

Wer ein gutes Kundenbeziehungsmanagement betreibt, bekommt treue Kunden, die gerne wiederkommen, auch im Falle eines Produktmangels.

Wer für andere Menschen aufrichtig Interesse zeigt, ist auch im Schadenfall überall willkommen.

In Produsa finden Sie Hinweise und Informationen zu Produkten aller Art. Über unsere Produktsuche erhalten Sie alle wesentlichen Informationen zu den verschiedensten Themenstellungen rund um Ihre Sicherheit. 

Rapex-Meldungen

Produsa ist offizieller Inhaber des Copyrights zur Veröffentlichung der deutschen Übersetzung der RAPEX-Meldungen – dem Schnellwarnsystem der EU für alle gefährlichen Konsumgüter, die von den einzelstaatlichen Behörden gemeldet wurden. In den Meldungen werden alle Informationen über das Produkt, der von ihm ausgehenden Gefahr und die entsprechenden Maßnahmen beschrieben, die in dem betreffenden Land ergriffen wurden. Produsa ist einer der wenigen deutschen Lizenznehmer und veröffentlicht Rapex-Meldungen exklusiv in deutscher Übersetzung.

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