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Produktrückrufe - Donnerstag, 20.01.2011 11:04

Kästle ruft Skibindungen wegen Bruchgefahr der Federn zurück

Der österreichische Skihersteller Kästle ruft vier Skibindungen der Saison 2010 bis 2011 zurück. Zum Teil wurden die betroffenen Bindungen ab Januar 2010 verkauft, die anderen ab Juli 2010. Die Federn im Fersenautomat der Bindungen können Risse bekommen und dann brechen. Durch verminderte Halte-, bzw. Auslösewerte besteht Unfallgefahr.

Betroffen sind vier Bindungen mit einer Twin Cam Ferse und einem maximalen Auslösewert von 12.0:

K12 KTI, Merkmal: schwarz/weisse Kappe (Kästle Artikel Nr: B007, Marker Artikel Nr: 6882K1WS)
K12 IBC, Merkmal: schwarz/weisse Kappe (Kästle Artikel Nr: B004, Marker Artikel Nr: 6822K1WS)
K12 CTI 90MM Brake, (Kästle Artikel Nr: B009_90, Marker Artikel Nr: 6820K1WS)
K12 CTI 11OMM Brake, (Kästle Artikel Nr: B009_110, Marker Artikel Nr: 6820K1WB)

Alle Bindungen mit der Kennzeichnung "OK" sind vom Hersteller repariert worden und damit nicht betroffen.

Sollten Ihre Ski eine der betroffenen Bindungen haben, überprüfen Sie auf die Kennzeichung "OK", sollte Ihre Bindung betroffen sein, wenden Sie sich an Ihren Händler, bei dem Sie die Bindung erworben haben, oder kontaktieren Sie die:

Kästle GmbH
Edisonstraße 2 | 4600 Wels
Tel: +43 (0) 7242/207011
Fax: +43 (0) 7242/207011/70
E-Mail: info@kaestle-ski.com

Die Originalinformationen des Herstellers finden Sie hier.

In § 8 des Produkthaftungsgesetzes ist die Ersatzpflicht des Herstellers bei Körperverletzung durch ein fehlerhaftes Produkt beschrieben. Der Hersteller muss demnach Ersatz der Kosten der Heilung sowie des Vermögensnachteils leisten, den der Verletzte dadurch erleidet, daß infolge der Verletzung zeitweise oder dauernd seine Erwerbsfähigkeit aufgehoben oder gemindert ist oder seine Bedürfnisse vermehrt sind.

Kategorien: Produktrückrufe, Freizeit & Reise, Prävention

Tags: Unfallgefahr, Unfallversicherung, Verletzungsgefahr, Verletzungsrisiko, Versicherung, Zusatzversicherung

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Wir wollen als Netzwerk interessanter Gesprächspartner sein und stehen für mehr Fairplay in der Produktsicherheit, Produktaufklärung, Sachmängelhaftung, Schadenaufklärung und den Möglichkeiten eines transparenten Schadenausgleich.

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Kundenzufriedenheit

Nur wenige Unternehmer wissen, was der beste Kritiker ihres Geschäfts -der Kunde- wirklich denkt. Das hat zur Folge, dass die Wünsche der Kunden unerkannt bleiben und eine Ausrichtung an den Kundenbedürfnissen nicht stattfinden kann.

Wer ein gutes Kundenbeziehungsmanagement betreibt, bekommt treue Kunden, die gerne wiederkommen, auch im Falle eines Produktmangels.

Wer für andere Menschen aufrichtig Interesse zeigt, ist auch im Schadenfall überall willkommen.

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Produsa ist offizieller Inhaber des Copyrights zur Veröffentlichung der deutschen Übersetzung der RAPEX-Meldungen – dem Schnellwarnsystem der EU für alle gefährlichen Konsumgüter, die von den einzelstaatlichen Behörden gemeldet wurden. In den Meldungen werden alle Informationen über das Produkt, der von ihm ausgehenden Gefahr und die entsprechenden Maßnahmen beschrieben, die in dem betreffenden Land ergriffen wurden. Produsa ist einer der wenigen deutschen Lizenznehmer und veröffentlicht Rapex-Meldungen exklusiv in deutscher Übersetzung.

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